Abgasskandal: VW bestreitet Manipulation in einem Schadensersatzprozess
Die Klage richtet sich, anders als das Verfahren vor dem Landgericht Bochum, nicht gegen einen Händler, sondern gegen VW direkt. Die Manipulation wird von VW vor Gericht als „vermeintlich“ bestritten, obwohl dem Kläger im Rahmen des Rückrufes ebenfalls von VW mitgeteilt wurde, dass sein Fahrzeug die Software enthält, die Sickoxidwerte „optimiert“.
Von einer Unterstützung des Klägers als Opfer des Manipulationsskandals oder gar von Demut und Einsicht für das eigene Fehlverhalten, ist nichts zu erkennen. VW erklärt in der Klageerwiderung unter anderem dazu folgendes:
„Keine vorsätzliche Täuschung des Klägers über Eigenschaften des Fahrzeugs; keine Täuschung des Klägers; kein Vorsatz der Beklagten dargelegt; keine wirtschaftlichen Verluste des Klägers…“: „Der Vorstand der Beklagten hatte zum relevanten Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses im August 2012 von der vermeintlichen „Manipulation“ keinerlei Kenntnisse.
Nach Ansicht des Klägers schuldet VW aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs Schadensersatz. Der Kläger möchte keine Rücknahme des Fahrzeugs erreichen, sondern lediglich festgestellt wissen, dass VW aufgrund des Abgasskandals verpflichtet ist, Schadensersatz zu bezahlen.
Vor diesem Hintergrund klingt es geradezu zynisch, wenn Volkswagen in einer Pressemitteilung aus September 2015 mitteilte: „Wir bei Volkswagen werden alles daran setzen, das Vertrauen, das uns so viele Menschen schenken, vollständig wiederzugewinnen und dafür alles Erforderliche tun, um Schaden abzuwenden.“