Der Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG erreicht 2020 endgültig mit dem Bundesgerichtshof (BGH) die letzte Instanz. Die Verhandlung des ersten Falls haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe für den 5. Mai angesetzt. Eine Urteilsverkündung ist am selben Tag möglich. Es kommt aber auch vor, dass für die Verkündung ein eigener Termin angesetzt wird. Weitere Verfahren sollen laut BGH zeitnah terminiert werden. „Das ist auch langsam Zeit geworden. Viele offene Fragen müssen geklärt werden wie Verjährung, Nutzungsentschädigung und Zinsen“, freut sich Dr. Ralf Stoll über die Terminierung des BGH. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hat derzeit neun eigene Verfahren im Diesel-Abgasskandal am BGH anhängig. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Partner Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer vertreten darüber hinaus in einer Spezialgesellschaft für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.
Drängende Fragen im Diesel-Abgasskandal warten auf Antworten
Höchstrichterliche Entscheidungen im Diesel-Abgasskandal von VW werden von den betroffenen Verbrauchern und den Anwälten mit Spannung erwartet. Sehr viele grundsätzliche Rechtsfragen sind ungeklärt wie Verjährung, Nutzungsentschädigung, Zinszahlung. Der BGH wollte bereits Anfang 2019 zwei Fälle verhandeln. Beide klagenden Autokäufer machten allerdings kurz vorher einen Rückzieher - einmal offiziell, einmal sehr wahrscheinlich wegen eines Vergleichs, also einer vorteilhaften Einigung ohne Urteil. Beim zweiten Mal ließ der BGH sich das nicht bieten und veröffentlichte einen Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17). Seither ist klar, dass der BGH die illegale Abgastechnik in den Fahrzeugen als Sachmangel einstuft. Die Richter äußerten sich auch zu Käufer-Rechten bei einem Modellwechsel. Ist ein Fahrzeug nicht mehr neuwertig zu ersetzen, weil die Produktion ausgelaufen ist, ist das kein Grund, auf eine Neulieferung zu verzichten. Dann muss der Kläger ein Modell aus der aktuellen Produktion als Ersatz erhalten. „Das war ein Paukenschlag“, erinnert sich Ralf Stoll. „Durch diesen Beschluss haben sich die Chancen der Geschädigten auf Schadensersatz gegen VW massiv erhöht und zwar nicht nur in Bezug auf den Kaufvertrag mit dem Händler, sondern auch auf Schadensersatz direkt gegen die Volkswagen AG.“ Den Beschluss haben viele Oberlandesgerichte und auch Landgerichte mittlerweile in die Rechtsprechung integriert.
Es geht im ersten BGH-Fall um Nutzugsentgelt und Schadensersatz
Im Fall, der im kommenden Jahr nun verhandelt wird, verlangte der Käufer eines vom Abgasskandals betroffenen Autos Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Er hatte den Wagen, einen Sharan, Anfang 2014 gebraucht für rund 31 500 Euro gekauft. Der Mann will das Auto zurückgeben und dafür den Kaufpreis wiederhaben. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihm im Juni etwas mehr als 25 600 Euro zugesprochen und dabei die Nutzung des Autos angerechnet. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. (Az. VI ZR 252/19)
Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei VW zu reagieren?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.
- Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
- Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.
Gute Aussichten auf Schadensersatz im VW-Abgasskandal
Für die Volkswagen AG wird es im Diesel-Abgasskandal immer enger. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 13 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verklagt. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW.
Auch in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig hat der Vorsitzende Richter klargemacht, dass ein Vergleich mit den rund 450.000 Verbrauchern der bessere Weg für VW ist, als das Verfahren zu Ende zu führen. Kurz um: Die Zeichen stehen auch in Braunschweig für VW auf Niederlage (hier). Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten bei der Musterfeststellungklage die Verbraucherinteressen in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.