Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 21.08.2018, 25 O 73/18 die Mercedes Bank bezüglich eines Widerrufs eines Autokredits verurteilt. Es besteht damit eine gute Möglichkeit Fahrverboten dadurch zu entgehen, dass der Autokreditvertrag widerrufen wird.
Der Kläger erwarb im August 2014 von der Daimler AG einen Mercedes-Benz C220 CDI Blue Efficiency. Diesen Kauf hatte er teilweise über ein Darlehen bei der Mercedes Bank finanziert. Im Jahre 2017 erklärte der Kläger den Widerruf seines Autokreditvertrages und forderte die Tilgungsraten zurück. Die Mercedes Bank lehnte dies ab. Daraufhin erhob der Kläger Klage. Die Mercedes Bank war der Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung richtig ist und dem Kläger damit nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist kein Widerrufsrecht mehr zusteht.
Dem erteilte nunmehr das Landgericht Stuttgart eine klare Absage. Das Landgericht Stuttgart stellte fest, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, weil keine ordnungsgemäße Widerrufsinformation durch die Mercedes Bank erfolgte. Die von der Mercedes Bank gewählte Widerrufsinformation ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart irreführend, da sie über den im Falle des Widerrufs geschuldeten Zinsbetrag nicht korrekt aufklärt. Damit war die Widerrufsinformation fehlerhaft und ein Widerruf war auch 2017 noch möglich. Der Kläger war damit auch nicht an den Kaufvertrag gebunden und dieser ist rückabzuwickeln. Der Kläger kann die Tilgungsraten zurückverlangen, schuldet jedoch nur Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-um Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll teilt mit: „Soweit ersichtlich ist dies das erste Urteil gegen die Mercedes Bank. Durch dieses Urteil, welches auch noch am Heimatgericht von Daimler ergangen ist, haben die Geschädigten die Möglichkeit, unabhängig davon ob Ihr Fahrzeug manipuliert ist oder nicht, Fahrverboten zu entgehen. Oft sind die Darlehensverträge falsch, sodass dies eine gute Möglichkeit ist, das Fahrzeug loszuwerden. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion und den Vorschlag der Bundesregierung, ist es sinnvoll, die Verträge zu widerrufen anstatt auf den Scheinkompromiss der Bundesregierung einzugehen.“