NTV-Online berichtet am 16.12.2015, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Rückrufaktion von VW doch noch nicht genehmigt habe. Presseberichten war vor Kurzem noch zu entnehmen, dass VW öffentlich bekannt gegeben habe, dass die Rückrufaktion vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt worden sei. Nach Angaben von NTV sagte nunmehr ein Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass noch keine endgültige Genehmigung vorliege. Das Kraftfahrt-Bundesamt widerspricht daher der Darstellung des Autoherstellers VW. Für die VW-Geschädigten stellt sich nunmehr die Frage, was kann noch geglaubt werden und was nicht? Hat VW tatsächlich mitgeteilt, dass der Rückruf genehmigt worden ist oder nicht?
Es kann in jedem Fall festgehalten werden, dass VW die versprochene Transparenz nicht walten lässt. Es wäre wünschenswert für die Geschädigten endlich offene Worte von VW zu hören. So berichtet beispielsweise die Frankfurter Rundschau, dass der Rückruf nach Angaben von VW nicht zum Nachteil der PKW-Besitzer führen soll. Diese Aussage ist ebenfalls nichts wert. Selbstverständlich ist es das Ziel von VW, dass keine Nachteile entstehen sollen. Die Frage, ob tatsächlich Nachteile entstehen oder nicht, ist bis heute jedoch nicht beantwortet worden.
VW-Geschädigten ist daher zu empfehlen, sich nicht einfach der Nachbesserung hinzugeben, sondern sich gegen das Verhalten von VW zur Wehr zu setzen.