VW Musterfeststellungsklage - beteiligte Anwälte informieren
Voraussichtlich Mitte November wird für die nun eingereichte Musterfeststellungsklage das sogenannte Klageregister eröffnet. Darin sollte sich wegen der verjährungshemmenden Wirkung der Eintragung bis zum Jahresende jeder VW Geschädigte eintragen, der noch nicht selbst eine eigene Klage gegen VW erhoben hat. Da die Eintragung in das Register kostenfrei ist und auch ansonsten keine Nachteile hat, sollte wirklich jeder Geschädigte sich eintragen, ganz gleich, ob er beabsichtigt seine Ansprüche durchzusetzen oder nicht. Wer zudem über eine Rechtsschutzversicherung verfügt sollte allerdings dennoch schnellst möglich anwaltlichen Rat einholen und durch eine eigene Klage den schnelleren Weg zur Erlangung des Schadensersatzes wählen. Das im Diesel Abgasskandal erfahrene Team der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gerne.