VW Skandal - 1.000 Klagen eingereicht
In den zahlreichen Klagen stützen die Geschädigten ihre Ansprüche auf eine sogenannte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG. Zentral wird jedoch ein Anspruch aus europarechtlichen Normen geltend gemacht, gestützt auf eine fehlerhafte EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC Papier). Nach der Richtlinie 2007/46/EG ist die Volkswagen AG verpflichtet, jedem Käufer eines Fahrzeugs die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung auszuhändigen, mit der die Volkswagen AG bestätigt, dass das Fahrzeug mit dem genehmigten Typ übereinstimmt und alle europarechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In der Richtlinie heißt es: "Die Übereinstimmungsbescheinigung stellt eine Erklärung des Fahrzeugherstellers dar, in der er dem Fahrzeugkäufer versichert, dass das von ihm erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung mit den in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmte."
Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist genau dies nicht der Fall. VW bestreitet in Europa zwar, eine illegale Abschalteinrichtung verwendet zu haben, jedoch widerspricht dieser Aussage das Kraftfahrt-Bundesamt. Sollte sich herausstellen, dass die EG-Übereinstimmungserklärung falsch ist, weil das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, muss Volkswagen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den entstandenen Schaden haften und das Fahrzeug zurückzunehmen. Die Volkswagen AG hätte dann nämlich eine falsche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Käufer abgegeben, die zum Schadensersatz verpflichtet. In zwei Verfahren vor dem Landgericht Deggendorf, in dem die Volkswagen AG auf Schadensersatz verklagt wurde, hält das Gericht die drittschützende Wirkung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für erwägenswert.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend die bisherigen 1.000 Klageverfahren gegen die Händler und teilweise auch gegen die Volkswagen AG führt, teilt dazu mit: „Wir werden in der 1. Jahreshälfte 2017 weitere 2.000 Klagen gegen verschiedene Händler und auch gegen die Volkswagen AG erheben. Wir halten insbesondere den Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sehr erfolgversprechend, so dass wir der Ansicht sind, dass die Geschädigten zu ihrem Recht kommen werden und die Volkswagen AG Schadensersatz leisten muss."