Das "Hausgericht" von VW in Braunschweig, das Landgericht Braunschweig, 4 O 202/16 (nicht rechtskräftig) hat einer Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages betreffend eines Skoda Fabia 1,6 Liter TDI stattgegeben. Das Landgericht Braunschweig hat einen Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, Zug um Zug gegen Übergabe des Pkws verurteilt.
Der Kläger erwarb im Jahre 2015 bei dem Beklagten, der ein Autohaus betreibt, einen fabrikneuen Skoda Fabia 1,6 Liter TDI. Das Fahrzeug ist vom VW Abgasskandal betroffen. Der Kläger erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Landgericht Braunschweig hat der Klage weitgehend stattgegeben, weil die Voraussetzungen des Rücktritts vom Kaufvertrag erfüllt seien. Bei der installierten Software handele es sich um einen Sachmangel im Sinne des BGB. Es handele sich nicht um einen unerheblichen Mangel. Auch wenn die Behauptung des Autohändlers, die Mangelbeseitigung könne durch eine Kostenaufwand von ca. 100 € beseitigt werden, zutreffen würde, liege dennoch eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor. Das Landgericht Braunschweig begründet dies damit, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne. Bereits dies spreche gegen die Unerheblichkeit. Die Unsicherheit, ob und wann eine vollständige Nachbesserung möglich ist, Falle dem beklagten Autohändler zur Last. Der beklagte Autohändler könne sich nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten vorliege, wenn er die Nacherfüllung in absehbarer Zeit nicht durchführen könne. Der Autohändler konnte nach Angaben des Landgerichts Braunschweig nicht konkret vortragen, wie die Mangelbeseitigung bei diesem betroffenen Motortyp erfolgen und wann diese stattfinden könne.
Damit ist ein weiteres Urteil zulasten eines Autohändlers im VW-Skandal ergangen. Dieses Mal ist das Urteil sogar durch das Landgericht Braunschweig ergangen, welches unter anderem zuständig ist für Klagen gegenüber VW. VW selbst hat den Sitz im Landgerichtsbezirk Braunschweig. Es häufen sich somit weiterhin Urteile gegen Autohändler im VW-Skandal.