Das Landgericht Nürnberg-Fürth, 12 O 2076/17 einer Klage auf nach Lieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung stattgegeben. Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits am 23.08.2017 (wir berichteten) ein entsprechendes Urteil für ein Skoda Fahrzeug erlassen hat, ist es aus Nürnberg ein weiteres positives Urteil.
Der Kläger erwarb im Jahre 2013 als Verbraucher einen Audi A4 2,0 TDI zum Preis von ca. 41.000 €. Als er festgestellt hat, dass das Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 4600 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt. Diese machte für ihn die Nachlieferung eines neuen Audi A4 geltend. Als der Händler dies außergerichtlich ablehnte, wurde Klage erhoben.
Das Landgericht verurteilte den Händler zur nach Lieferung eines Audi A4 aus der aktuellen Serienproduktion Zug um Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Eine Nutzungsentschädigung muss der Geschädigte nicht bezahlen. Das Landgericht stellte fest, dass das Fahrzeug aufgrund der Software mit einem Mangel behaftet ist. Aufgrund dieses Mangels kann der Kläger die Neulieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen. Das Landgericht stellte fest, dass die Lieferung des Ersatzfahrzeugs auch dann verlangt werden kann, wenn ein Modellwechsel stattgefunden hat. Die Nachlieferung eines aktuellen Modells sei vertragsgemäß. Auch kann die Nachlieferung nicht aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit verweigert werden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Nachbesserung im Vergleich zur Nachlieferung im konkreten Fall für den Kläger erheblich nachteilhafter. Dies ergebe sich zum einen daraus, dass derzeit noch ungewiss ist, ob das von dem Händler angebotene Softwareupdate nachteilige Folgen haben werde. Der Kläger müsse sich nicht auf ein Update aus dem VW-Konzern einlassen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es handelt sich um ein weiteres positives Urteil in den Nachlieferungsfällen. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Urteile zu Gunsten der Geschädigten ergangen. Immer mehr Gerichte stellen sich auf die Seite der Geschädigten. Die Nachlieferung ist besonders vorteilhaft für den Verbraucher, weil er das alte Fahrzeug zurückgeben kann ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen und im Gegenzug ein neues Auto erhält. Geschädigte sollten sich beeilen, da die Ansprüche Ende 2017 verjähren werden."
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