VW-Skandal - VW verweigert finanzielle Entschädigung für deutsche Kunden
Für die VW-Geschädigten ist es ein herber Rückschlag. In den USA sollen die Kunden durch Entschädigungszahlungen zufrieden gestellt werden, in Deutschland will man sich dem offensichtlich nicht anschließen. Die VW Kunden sollen mit Leihwegen etc. abgespeist werden. Es dürfte eigentlich selbstverständlich sein, dass VW Leihwagen für die Zeit der Reparatur zur Verfügung stellt. Die VW Geschädigten wird dies weiter verärgern. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob VW nicht verpflichtet ist, dies im Rahmen von Schadensersatzansprüchen anzubieten. Dass VW nunmehr eine weitergehende Entschädigungszahlung an die VW-Geschädigten verweigert, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf gegenüber VW besteht. Offensichtlich legt man bei VW keinen Wert auf zufriedene Kunden in Deutschland, anders als in den USA, und möchte mit diesen in Konflikt treten.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird daher weiter massiv gegen die Volkswagen AG vorgehen. In dieser Woche wurden bereits für mehr als 800 Geschädigte Schadensersatzansprüche schriftlich geltend gemacht. Weitere Anspruchsanmeldungen bei VW werden wöchentlich folgen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits ca. 6.000 Geschädigte berät und vertritt, ist der Ansicht, dass VW verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Diese Rechtansicht wird gestützt durch ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sowie ein Gutachten der Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch diese Gutachten gehen davon aus, dass den VW-Geschädigten Schadensersatzansprüche zustehen können.
Nachdem VW nunmehr klar Position bezogen hat, dass es freiwillig keine Entschädigung in Geld geben wird, sollten VW-Geschädigte nicht weiter zögern und ihre Ansprüche geltend machen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Verjährung der Ansprüche nicht eintritt. Aufgrund der Haltung von VW ist nämlich zu erwarten, dass sich VW auf die Verjährung berufen wird.