VW-Skandal – Wann verjähren die Ansprüche wirklich?
Verbrauchern steht noch eine weitere Möglichkeit offen, Ihre Ansprüche zu sichern. Am 01.11.2018 wurde beim Oberlandesgericht Braunschweig von dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterfeststellungsklage eingereicht, in deren Rahmen geklärt werden soll, ob Verbrauchern ein Anspruch gegen Volkswagen zusteht. Hier können sich betroffene Verbraucher zur Eintragung ins Klageregister anmelden. Diese Anmeldung ist grundsätzlich bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren möglich. Eine Terminierung erfolgte noch nicht. Durch die Eintragung ins Klageregister wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Dies gilt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erhebung der Musterfeststellungsklage im Jahre 2018. Verbraucher haben demnach - so lange das Klageregister geöffnet ist - die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durch eine Anmeldung zu sichern. Informationen über die MFK erhalten Sie direkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband unter https://www.musterfeststellungsklagen.de sowie auf unserer Homepage https://www.vw-schaden.de/faq.
Im Ergebnis besteht daher in den meisten Fällen nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen VW gelten zu machen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Mit über 9.000 Gerichtsverfahren und unzähligen positiven Entscheidungen verfügt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft über die notwendige Erfahrung und Expertise, um auch Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Bleiben Sie nicht untätig! Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten, stehen gut!