VW Skandal - weitere Urteilsflut gegen VW, Landgerichte Frankfurt, Nürnberg, Baden-Baden, Würzburg verurteilen
In allen Fällen war Gegenstand der Verfahren die Rücknahme des Fahrzeugs abzüglich einer gezahlten Nutzungsentschädigung. In den Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg und vor dem Landgericht Baden-Baden wurde jeweils ein Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Daneben wurde jedoch auch die Volkswagen AG aus einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung bzw. aus einem Betrug verurteilt, die Fahrzeuge zurückzunehmen. VW muss Schadensersatz leisten. Das Landgericht Würzburg hat einen Händler zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat damit zahlreiche weitere Urteile für Geschädigte erstritten. Es ist zu erkennen, dass die Gerichte zwischenzeitlich immer mehr dazu neigen, die Volkswagen AG und auch die Händler zu verurteilen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend bundesweit führt und mittlerweile mehr als 2.500 Klagen anhängig gemacht hat, teilt dazu mit:
„In den letzten Wochen und Monaten kommt es zu einer wahren Urteilsflut gegen Händler und VW. Immer mehr Gerichte neigen dazu, die Volkswagen AG und die Händler zu verurteilen. Die Gerichte scheinen zu erkennen, dass das Schweigen von VW rechtliche Konsequenzen in den Gerichtsverfahren hat. Geschädigten ist daher dringend zu empfehlen, die Nachbesserung nicht schlichtweg hinzunehmen, sondern Ansprüche geltend zu machen. Insbesondere Ende 2017 drohen die Ansprüche zu verjähren, weshalb nunmehr dringend Eile geboten ist.“
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat neben den Urteilen auf Rücknahme der Fahrzeuge erst kürzlich vor den Landgerichten Offenburg, Regensburg und Arnsberg Urteile auf Neulieferung von Fahrzeugen (Seat Alhambra, VW Tiguan, VW Passat) erstritten. In den Fällen des Landgerichts Offenburg und Regensburg erhalten die Geschädigten ein Neufahrzeug auf der Basis der Euro-6-Norm und können das manipulierte Fahrzeug ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben.
Vor dem Landgericht Kempten, 13 O 808/16 hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Minderungsbetrag von 10 % von dem ursprünglichen Kaufpreis erstritten. Das Landgericht Kempten ist der Ansicht, dass dem Fahrzeug ein Makel anhaftet und deshalb ein Minderwert gegeben ist. Dieser Minderwert ist durch den Händler auszugleichen im Rahmen des Minderungsrechts im Kaufrecht.
Daneben führt die Kanzlei zahlreiche Verfahren zum Widerruf von Autokrediten gegenüber der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Seat Bank, Skoda Bank und Audi Bank. Dort sind die Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft, so dass auch heute noch die Finanzierungsverträge für den PKW widerrufen werden können, mit der Folge, dass die Verträge rückabgewickelt werden (in vielen Fällen sogar ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen). Stiftung Warentest hat darüber unter dem Titel: "VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer" berichtet. Weitere Informationen: