Die Volkswagen AG muss im Rahmen eines Rückrufs unter der Bezeichnung 01C5 mehrere tausend Fahrzeuge zurückrufen, weil diese Fahrzeuge nicht dem Serienstand entsprechen. Offensichtlich sind von VW Vorserienmodelle verkauft worden. Da VW den genauen Zustand der Fahrzeuge nicht kennt und möglicherweise Sicherheitsrisiken drohen, ist ein Rückruf notwendig. In einem Schreiben aus November 2018 heißt es, dass sich die betroffenen Fahrzeugbesitzer an eine Hotline wenden sollen. Dort soll das weitere Vorgehen besprochen werden.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits die ersten Geschädigten und wird nunmehr Klage einreichen. Eine Mandantin hat sich bei der Hotline gemeldet. Die Volkswagen AG hat am Telefon ein skandalöses Angebot zum Rückkauf unterbreitet. Dieses Angebot war für die Mandantin nicht im Ansatz annehmbar. VW hat ihr den Rückkauf des Fahrzeugs zum aktuellen Marktwert angeboten. Berechnet man den Rückkaufswert anhand der Rechtsprechung, ergibt sich ein um 6000 € höherer Wert. Die Mandantin hat das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von ca. 26.000 € erworben. Berechnet man den Rückabwicklungswert unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung mit einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km ergibt sich ein Betrag von ca. 19.300 €. Angeboten wurde von VW der Rückkauf zum aktuellen Marktpreis i.H.v. 13.600 €. Dies war für die Mandantin selbstverständlich nicht annehmbar.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird deshalb eine Klage für die Geschädigte einreichen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: „Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass die Volkswagen AG die Fahrzeuge nur zum aktuellen Marktpreis zurückkauft, ist dies ein Skandal. Man hätte von VW erwartet, dass die Fahrzeuge zum ursprünglichen Kaufpreis zurückgekauft werden. Wir sehen uns nunmehr gezwungen, Klage einzureichen.“